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Zahnersatz
Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen umfasst lediglich die medizinisch notwendige Standardversorgung. Wenn Sie Wert auf hochwertige Materialien und individuelle Lösungen legen, liegen die Kosten weit über dem Kassenzuschuss. Für die optimale Ergänzung der Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei uns unter zwei Tarifmodellen wählen:
Zahnersatz Top (Tarif ZT)- für höchste Ansprüche und minimalen Eigenanteil:
Leistung für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays. Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet.
- 80 % Erstattung des Rechnungsbetrags für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays
- 85 % Erstattung bei 10 Jahre durchgängig geführtem Bonusheft (außer Inlays und Onlays)
- 100 % Erstattung, wenn Sie die Regelleistung wählen
- Inklusive Funktionsanalyse (zur Anpassung des Zahnersatzes an das individuelle Kauverhalten)
Zahnersatz (Tarif ZE) - für eine gute Versorgung und kleine Beiträge:
Leistung für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays. Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet.
- 40 % Erstattung für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays
- 45 % Erstattung bei 10 Jahre durchgängig geführtem Bonusheft (außer Inlays und Onlays)
- 100 % Erstattung, wenn Sie die Regelleistung wählen
- Inklusive Funktionsanalyse (zur Anpassung des Zahnersatzes an das individuelle Kauverhalten)
Für die Tarife ZT und ZE beträgt die Wartezeit 8 Monate und die maximale Erstattung in den ersten vier Jahren (danach unbegrenzt):
1. Jahr: 500 €
2. Jahr: 1.000 €
3. Jahr: 1.500 €
4. Jahr: 2.000 €
Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingtem Zahnersatz.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach an ein Concordia Service-Büro in Ihrer Nähe.
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Rechenbeispiel: Zahn Nr. 15 (zweiter Backenzahn oben rechts) fehlt. Die Regelleistung dafür ist eine „Seitenzahnbrücke ohne Verblendung“. Bei einem 5-9 Jahre durchgängig geführten Bonusheft beträgt der Kassenzuschuss 60 %.
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Regelversorgung:
Brücke ohne Verblendung
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Gleichartige Versorgung:
Brücke mit Verblendung
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Andersartige Versorgung:
Implantat mit Standardkrone
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Andersartige Versorgung:
Implantat mit Keramikkrone
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| Höhe der Zahnarztrechnung |
709,80 € |
765,00 € |
1.540,00 € |
2.175,00 € |
| Regelleistung der Krankenkasse |
709,80 € |
709,80 € |
709,80 € |
709,80 € |
Zuschuss der Krankenkasse
(=60 %) |
425,88 € |
425,88 € |
425,88 € |
425,88 € |
| Ihr Eigenanteil ohne Zahn-Zusatz-versicherung |
283,92 € |
339,12 € |
1.114,12 € |
1.749,12 € |
| Ihr Eigenanteil mit Tarif Concordia ZE |
0,00 € |
339,12 € |
924,00 € |
1.305,00 €
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| Ihr Eigenanteil mit Tarif Concordia ZT |
0,00 € |
153,00 € |
308,00 € |
435,00 € |
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